Betriebsärztliche Betreuung
Wir bieten Ihrem Unternehmen eine umfassende Beratung zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes gemäß §3 Arbeitssicherheitsgesetz. Hierzu gehört insbesondere die Beratung bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung sowie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung
- der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Langzeitkranker und Behinderter in den Arbeitsprozeß
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(Aufzählung frei nach §3 ASiG)