Betriebsärztliche Betreuung

Wir bieten Ihrem Unternehmen eine umfassende Beratung zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes gemäß §3 Arbeitssicherheitsgesetz. Hierzu gehört insbesondere die Beratung bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung sowie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung
  • der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Langzeitkranker und Behinderter in den Arbeitsprozeß
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(Aufzählung frei nach §3 ASiG)