Eignungsuntersuchungen

Wir führen für Ihre Mitarbeiter alle gängigen Eignungsuntersuchungen, z.B. bei "Fahr- und Steuertätigkeiten" (G25) sowie bei "Tätigkeiten mit Absturzgefährdung" (G41) durch. 
Auch Eignungsuntersuchungen auf Grundlage von speziellen Industrie-, Hygiene- oder Qualitätsstandards (z.B. DIN ESO ISO 9712, GMP-Kriterien etc.) sind nach Absprache bei uns möglich.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie als Unternehmen bei Veranlassung von Eignungsuntersuchungen immer die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (siehe auch Infoschrift der DGUV bzw. des BMAS ). Für diesbezügliche Fragen dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen, wenden Sie sich ggf. an einen im Arbeitsrecht erfahrenen Juristen.