Gefährdungsbeurteilungen

Aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften (z.B. §5 Arbeitsschutzgesetz, §1 Mutterschutzarbeitsplatzverordnung, §3 berufsgenossenschaftliche Vorschrift A1) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Vor allem dann, wenn dieser selbst nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, sollte er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie von seinem Betriebsarzt hierbei unterstützen lassen. Bei allen medizinischen Fragestellungen des betrieblichen Gesundheitsschutz sollte der Betriebsarzt ohnehin wichtigster Ansprechpartner sein.

Unabhängig von den oben erwähnten rechtlichen Vorgaben profitieren in erster Linie die Unternehmen selbst von der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Sie sind Teil eines ständigen Verbesserungsprozesses und dienen insbesondere dazu, Handlungsschwerpunkte zu bestimmen, um die betrieblichen Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz zielgerichteter einsetzten zu können. Gefährdungsbeurteilungen tragen außerdem dazu bei, die Arbeitsschutzkultur des Unternehmens insgesamt zu verbessern und damit zu einem positiven Arbeitsklima und Image beizutragen.

Die hamburger betriebsärzte unterstützen Sie - in Zusammenarbeit mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit - nicht nur bei der Erstellung der geforderten Gefährdungsbeurteilung sondern auch bei deren Dokumentation, damit Sie als Unternehmen Rechtssicherheit bekommen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der ermittelten Gefährdungen.

Auch die Erhebung der psychischen Gefährdung rückt zunehmend in den Fokus des Interesses vieler Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass psychisch und psychosomatisch bedingte Erkrankungen einen immer größeren Anteil der krankheitsbedingten Fehltagen eines Unternehmens ausmachen. Wir führen deshalb für Sie gerne entsprechende Analysen durch.